Nienbox Lagerraum-Laugerbox

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN | LAGERBOX

Wichtige Informationen vorab:

  • Die wesentlichen Eigenschaften der Dienstleistung ergeben sich aus den Punkten 4. – 6.
  • Der Gesamtpreis nach Maßgabe der Vertragslaufzeit ergibt aus der Online-Buchung
  • Die Liefer- und Leistungsbedingungen ergeben sich aus den Punkten 6. – 7.
  • Der Kunde hat einen inkludierten Versicherungsschutz der Lagerbox bis zu einem Betrag in Höher von EUR 1.000,00. Der Versicherungsschutz kann auf bis zu EUR 19.000,00 gegen ein Entgelt erhöht werden.
  • Es besteht die Berechtigung zum Verlangen einer Kaution (Punkt 7.1 der AGB)
  • Die Vertragsabwicklung erfolgt online
  • Es besteht kein Widerrufsrecht iSd § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB
  • Eingabefehler können durch den Aufruf des entsprechenden Reiters auf der Website oder die Betätigung des Zurück-Pfeiles des Browsers korrigiert werden
  • Die Bestätigungs-E-Mail kann gespeichert werden und enthält alle vertragswesentlichen Vereinbarungen
  • Über den Zahlungsanbieter Stripe Inc. werden die folgenden Zahlungsmittel dem Kunden zur Verfügung gestellt: Mastercard, Visa, American Express, UnionPay, Apple Pay, Google Pay und Sepa-Lastschrift.
  • Die Vertragssprache ist Deutsch
  • Mit diesen AGB wird, die diesen angefügte Hausordnung vertraglich vereinbart. Die untenstehenden AGB sind Vertragsbestandteil vereinbart.

1. Abschluss des Vertrages

Die Darstellung und Beschreibung der Lagerräumen (Lagerbox) auf der Website stellt kein Zusicherung dar. Abweichungen von den Darstellungen/Beschreibungen bleiben vorbehalten.

Ein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht auch nicht für Verträge mit Verbrauchern. Die Buchungsbestätigung und erste Rechnung werden per E-Mail unmittelbar nach Buchung an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt.

Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich online („Abteil buchen“): Nachdem der Kunde seine Daten und Informationen im Rahmen des Online-Vertragsabschluss vollständig eingegeben hat und seinen Personalausweis hochgeladen hat, erscheint eine Zusammenfassung aller Kundendaten (z. B. persönliche Daten, Lagerbox, Miete, Mietdauer) direkt über dem Button „absenden“. Vor dem Absenden muss der Kunde den Vertrag digital unterzeichnen. Nach der Prüfung der Bestellung und dem Drücken des Button „zahlungspflichtig bestellen“ ist die gewünschte Lagerbox reserviert. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn dem Kunde diese Buchung durch nienbox bestätigt wird und die erste Zahlung geleistet wurde.

Frühestens am Tag des Beginns des Mietverhältnisses der Lagerbox wird dem Kunden zu einem vereinbarten Zeitpunkt der Zugang ermöglicht. Ihm wird der Zugang durch die Übermittlung eines Zahlencodes für den Zugang per E-Mail ermöglicht.

Der Mietvertrag wird in einer Zusammenfassung vor dem Unterzeichnen angezeigt. Etwaige Eingabefehler können durch das Anklicken des entsprechenden Reiters auf der Webseite oder die Betätigung des Zurück-Pfeiles des Browsers aufgerufen und dann korrigiert werden. Die Zusammenfassung der Eingaben des Kunden stellt nach dem Absenden das Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages dar.

2. Allgemeine Rechte und Pflichten des Kunden

Der Kunde ist berechtigt, die Lagerbox (Nienburger Damm, 31582 Nienburg) nach Maßgabe des Vertrages und der folgenden Vertragsbedingungen ausschließlich zur Aufbewahrung von Waren/Gegenständen zu nutzen. Nur der Kunde ist verpflichtet, seine Lagerbox zu verschließen und verschlossen zu halten, soweit nicht etwas anderes geregelt ist.

Der Kunde ist verpflichtet, wie es ihm von nienbox gezeigt wurde, das Zugangstor stets zu verschließen und die Alarmanlage zu aktivieren. Die das Öffnen und Schließen betreffenden Informationen gibt der Kunde nicht an Dritte weiter, es sei denn es handelt sich um Zugangsberechtigte. Der Kunde hat einen von ihm verursachten Fehlalarm sofort telefonisch nienbox zu melden. Ab dem zweiten vom Kunden verursachten Fehlalarm wird eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 50,00 fällig. Die Kosten für einen von ihm verursachten Fehlalarm und dadurch ausgelösten Polizeieinsatz hat der Kunde zu tragen.

Dieser Vertrag beginnt mit dem ersten Tag der vereinbarten Mietzeit und unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung der ersten Miete. Der Vertrag endet mit der Kündigung durch den Kunden oder Nienbox. Dass gilt auch, wenn eine Rabatt-Laufzeit vereinbart wurde (siehe 7.2.2 ).

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er durch nienbox per E-Mail, postalisch und telefonisch zu erreichen ist. Änderungen etwaiger Kontaktdaten hat der Kunde unaufgefordert und umgehend zumindest in Textform mitzuteilen oder selbst in seinem Kundenkonto zu ändern.

Der Kunde ist verpflichtet etwaige Schäden an der Liegenschaft und/oder Lagerbox unverzüglich nienbox zu melden.

3. Übernahme/Rückgabe der Lagerbox

3.1. Nienbox wird dem Kunden für die Zeit der Mietdauer einen Zahlencode für das Zahlenschloss und das Tor zur Verfügung zu stellen.

3.2. Der Zahlencode ermöglicht dem Kunden den Zugang zum Gelände und zu seiner Lagerbox.

3.3. Der Kunde hat bei der Übernahme der Lagerbox diese sofort zu kontrollieren. Insbesondere vorhandene Schäden und/oder Verunreinigungen hat er nienbox unverzüglich per E-Mail mit einer Beschreibung und Fotos zu melden. Unterlässt der Kunde diese Meldung, so gilt die Lagerbox als vertragsgemäß übernommen, wenn sich der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen ausdrücklich erklärt.

3.4. Bei Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, das Zahlenschloss und die Lagerbox geräumt gereinigt und frei von Schäden zu übergeben („Rückgabe“). Die Rückgabe erfolgt, indem der Kunde die ordnungsgemäße Räumung nienbox spätestens am letzten Tag der Vertragslaufzeit durch eine E-Mail und Fotos, die den geräumten Zustand der Lagerbox zeigen, nachweist. Der Kunde wirft das Zahlenschloss in einem Umschlag und mit dem Zahlcode in den Briefkasten von nienbox ein. Nach dem Zugang der Rückgabe-E-Mail wird der Zahlencode des Kunden gesperrt.
3.5. Gibt der Kunde das Zahlenschlosses nicht zurück, sind von ihm EUR 10,00 zu zahlen, die ggf. von der Kaution in Abzug gebracht werden.

3.6. Während des Vertragsverhältnis und vor der Rückgabe ist es die Aufgabe des Kunden, für eine Reinigung der Lagerbox zu sorgen. Die Verwendung von Reinigungsmitteln durch den Kunden muss zur Vermeidung von Schäden mit nienbox zuvor zumindest per E-Mail abge-stimmt werden.

3.7. Der Kunde ist bei Verletzung seiner Plicht zur Rückgabe der Lagerbox zu Schadenersatz verpflichtet.

     3.7.1 .Im Falle, dass die Lagerbox bei der Rückgabe bzw. Beendigung des Vertrages nicht geräumt, gereinigt und unbeschädigt ist, behält sich nienbox das Recht vor, die Lagerbox auf Kosten des Kunden zu reinigen, zu reparieren und Schadenersatz geltend zu machen.

     3.7.2.Lässt der Kunde bei Beendigung des Vertrages Gegenstände in der Lagerbox zurück, so ist nienbox berechtigt, diese entgeltlich an einen anderen Ort zu verbringen und für eine angemessene Frist entgeltlich zu verwahren. Die Aufforderung an den Kunden, diese Gegenstände abzuholen sieht eine Frist von zwei Wochen vor. Nach fruchtlosem Ablauf der Zwei-Wochen-Frist ist nienbox berechtigt, die Gegenstände zu verkaufen oder mangels wirtschaftlicher Wertigkeit zu entsorgen. Ein Verkaufserlös wird zunächst mit den Verbringungs- und Vermieterentgelten verrechnet. Ein verbleibender Über-schuss steht dem Kunden zu.

3.8. Für den Fall, dass der Kunde die Lagerbox bei Vertragsbeendigung nicht zurückgibt, ist der Vermieter berechtigt, als Nutzungsentschädigung das vereinbarte Entgelt zu verlangen. Nienbox behält sich vor, der Fortsetzung des Mietverhältnissens iSd § 545 BGB zu widersprechen.

4. Zutritt zum Lagergelände, -gebäude und zu den Lagerboxen

4.1. Der Kunde hat ab Beginn der Mietzeit und ab Zahlung des ersten Mietzinses in den für den Standort geltenden veröffentlichten Öffnungszeiten (täglich von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) Zugang zum Lagergelände, -gebäude und zu seiner Lagerbox.

4.2. Die für den jeweiligen Standort geltenden Öffnungszeiten werden auf der Website von nienbox bekannt gegeben. Nienbox ist berechtigt, die Öffnungszeiten in einem für den Kunden angemessenen Umfang einzuschränken. Eingeschränkte Öffnungszeiten können bei Vorliegen eines triftigen Grundes oder eines berechtigen Interesses festgesetzt werden. Ein triftiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn am Lagergebäude oder angrenzenden Bauteilen Umbauten, Modernisierungsarbeiten oder Erhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Geänderte Öffnungszeiten werden zwei Wochen nachdem sie dem Kunden per E-Mail zugegangen sind, wirksam.

4.3. Nienbox hat das Recht, dem Kunden bei Vertragsbruch, einer Rücklastschrift oder bei Zahlungsverzug den Zutritt zur Lagerbox durch Sperrung des Zahlencodes und Anbringung eines zusätzlichen Schlosses zu verweigern.

4.4. Nienbox haftet nicht falls aufgrund technischer Störungen, Witterungsbedingungen, Behinderungen oder höherer Gewalt der Zutritt zur Lagerbox vorübergehend nicht möglich ist. Es bestehen keine Schadensersatz-, Minderungs- oder andere Ansprüche gegenüber nienbox. Der Kunde kann aus der vorübergehenden Unterbrechung der Versorgung der Lagerbox oder des Geländes mit Wasser, Strom etc. keine Ansprüche gegen nienbox herleiten.

4.5. Nur der Kunde, eine im Kundenkonto hinterlegte zutrittsberechtigte Person oder eine von ihm begleitete Person sind ermächtigt, das Gelände und Lagergebäude zu betreten. Die Bevollmächtigung ist nienbox ggf. vorab per E-Mail zu übermitteln. Der Kunde stellt sicher, dass jede bevollmächtigte Person diese Bedingungen und den Mietvertrag einhält. Für das Betreten des Grundstücks und des Lagergebäudes gilt die Hausordnung von nienbox. Die Hausordnung hängt an jedem Eingang des Lagergebäudes aus. Nienbox hat das Hausrecht, aber nicht die Pflicht, von jeder Person, die das Gelände betreten möchte, ein Identifikationspapier (z.B. Personalausweis und Führerschein) zu verlangen und, falls keine geeignete Identifikation vorgewiesen werden kann, ist nienbox berechtigt, den Zutritt zu verweigern.

4.6. Nienbox ist berechtigt, bei Gefahr im Verzuge die Lagerbox des Kunden ohne vorherige Abstimmung zu öffnen und zu betreten. Nienbox ist nach einer sieben Tage zuvor erfolgten Ankündigung berechtigt, aus einem wichtigen Grund die Lagerbox zu betreten und zu inspizieren. Kommt der Kunde dem nicht nach, so ist nienbox berechtigt, die Lagerbox zu öffnen und zu betreten. Nienbox wird die Lagerbox nach dem Betreten wieder sicher verschließen.

5. Nutzung der Lagerbox durch den Kunden

5.1. Der Kunde ist berechtigt, nur die ihm zugewiesene Lagerbox zur Lagerung von Gegenständen und Waren nach Maßgabe des Vertrages und der vertraglich vereinbarten Hausordnung zu nutzen.

5.2. Der Kunde nimmt auf dem Gelände und in dem Lagergebäude Rücksicht auf die Interessen Dritter und die von nienbox.

5.3. Dem Kunde ist es untersagt, ohne Zustimmung von nienbox die Lagerbox Dritten ganz oder teilweise, entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

5.4. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm eingelagerten Gegenstände/Waren, sein Eigentum sind oder er im rechtmäßigen Besitz dieser ist. Der Kunde sichert weiterhin zu, dass die Gegenstände/Waren weder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen noch Schutzrechte Dritter verletzen.

5.5. Es obliegt dem Kunden, die eingelagerten Gegenstände und Waren höher zu versichern, wenn ein Versicherungsschutz in Höhe von EUR 1.000,00 nicht ausreichend ist.

5.6. Nicht eingelagert werden dürfen:

  • Nahrungsmittel oder verderbliche Waren, außer wenn diese sicher verpackt sind, sodass sie gegen Befall von Schädlingen geschützt sind und keine Schädlinge anziehen (z.B. in Dosen, etc.);
  • Lebewesen jeglicher Art (Tiere, Pflanzen, Pilze; tot oder lebendig);
  • Brennbare, entzündliche, explosive, ätzende, umweltschädliche und toxische Stoffe, Flüssigkeiten und Gase und Chemikalien jeglicher Art unabhängig vom Aggregatzustand (z. B. Treibstoffe, Gas, Lösungsmittel, Öle, Farben etc.) und Schwermetalle, Pestizide, Fungizide und Pflanzenschutzmittel;
  • Batterien, Akkumulatoren, etc.; Autos, Motorräder, Quads und Wracks und Motoren von diesen;
  • unter Druck stehende Gase in Behältern; Waffen, Munition, Sprengstoffe; radioaktive Stoffe, biologische/chemische Stoffe; Giftmüll, Asbest oder sonstige potenziell gefährliche Materialien/Stoffe;
  • alle Stoffe die Rauch/Geruch emittieren; erbgutverändernd oder krankheitserregend sind;
  • alle gesetzlich verbotenen Stoffe und Gegenstände oder solche die aus Straftaten herrühren;
  • Kleidung, außer diese ist sicher (luftdicht) verpackt; die Verwahrung von neuer, nicht getragener, verpackter Kleidung ist nur in Rücksprache mit dem Vermieter gestattet;
  • Valoren und vor allem Edelsteine, Wertpapiere, Bargeld, Pelz, Schmuck, Briefmarken- und Münzsammlungen, Sammlerstücke oder unersetzliche Objekte, Gegenstände mit ideellem oder speziellem Wert, echte Teppiche sowie Kunstgegenstände und Antiquitäten;
  • Dem Kunden ist es des Weiteren nicht erlaubt, Gegenstände/Waren zu verwahren, die den Wert seiner Versicherungsdeckung oder die maximale Bodenbelastung von 500 kg/m² im Erdgeschoss und 300 kg/m² im Obergeschoss überschreiten.

5.7. Dem Kunden und seinen Bevollmächtigten ist es verboten:

  • die Lagerbox, das Gebäude oder das Grundstück in einer Art und Weise zu nutzen, die andere Kunden, Nachbarn oder nienbox in ihren Rechten auch nur beeinträchtigen könnte;
  • eine Tätigkeit auf dem Grundstück auszuführen, die über das Be- und Entladen der Lagerbox bzw. des Kraftfahrzeuges hinausgeht;
  • Gegenstände außerhalb der Lagerbox abzustellen oder zu lagern;
  • die Lagerbox als Büro, zu Wohnzwecken oder als Geschäftsadresse zu verwenden;
  • etwas ohne vorherige Genehmigung von nienbox an der Wand, Decke oder Boden der Lagerbox zu befestigen oder irgendeine bauliche Veränderung im oder an der Lagerbox vorzunehmen;
  • Emissionen jeglicher Art zu verursachen und aus der Lagerbox oder dem Lagergebäude austreten zu lassen;
  • den Verkehr auf dem Grundstück sowie andere sich auf dem Grundstück befindliche Personen in irgendeiner Form zu behindern.

5.8. Das Konsumieren von Alkohol und Rauchwaren ist auf dem Grundstück, im Lagergebäude und in der Lagerbox untersagt.

6 .Leistungen von Nienbox

6.1. Das vom Kunden zu entrichtende Entgelt gemäß Punkt 7.2 entfällt auf den Mietzins für die Lagerbox und die folgenden zusätzlichen Leistungen von nienbox:

     6.1.1. Allgemeine Leistungen

  • Zutritt zum Grundstück, Gebäude und zur Lagerbox mittels eines Zahlencodes ;
  • Zurverfügungstellung eines Zahlencode-Schlosses;
  • Versicherungsschutz bis zu einem Betrag in Höhe von EUR 1.000,- (eine entgeltliche Erhöhung bis zu einer Versicherungssumme von EUR 19.000,- ist möglich);
  • Zurverfügungstellung eines Online-Kundenportals mit Abrufmöglichkeit von Rechnungen;
  • Überwachungen mittels Video-Aufzeichnungen zur Reduzierung des Diebstahlrisikos;
  • Generierung von Ersatz- und Besichtigungscodes ;
  • Diebstahlrisikoverminderndes Tracking der Zutritte nach Code & Standort;
  • Bereitstellung einer Brandmeldeanlage
  • Unterhaltung einer Gebäudeversicherung
  • Austausch der Schlösser bei technischer Störung auf Kosten von nienbox, es sei denn, der Kunde hat die Störung schuldhaft verursacht.

     6.1.2. Beratungsleistungen

  • Kundenberatung zu korrekter Verpackung bzw. Lagerung/Verwahrung;
  • Kundenberatung zu geeigneter Lagergröße und Umfang;
  • Kundenberatung zu geeigneter Versicherungshöhe und Wahl Kündigungsterminen
  • Unterstützung bei Vertragswechsel-Ansinnen (Versicherungssumme, Kündigungstermine);
  • Unterstützung bei der Ermittlung des bestgelegenen Standorts;
  • Unterstützung bei der Einrichtung des Online-Kundenkontos;
  • Unterstützung bei Problemen mit dem Standort-Zugang;
  • Kundenbesichtigungen remote (vor neuem Vertragsabschluss und/oder bei Wechselansinnen);
  • Support bei Lagerboxwechsel im Rahmen der unter Punkt 7 genannten Leistungen.

     6.1.3. Weitere Services

  • Regelmäßige Standortreinigung und Instandhaltung (nach Bedarf und nach Ermessen von nienbox).

6.2. Der Kunde kann gegen ein zu vereinbarendes Entgelt folgende Leistungen in Anspruch nehmen:

  • Miete von Schwerlastregalen auf Rollen (Vertragsdauer wie im Mietvertrag);
  • Erwerb von Umzugskartons und Klebeband
  • Erwerb von Verpackungsfüllmaterial
  • Abschluss eines Versicherungsvertrages mit einer Versicherungssumme von bis zum EUR 19.000,00.

7.Kaution, Entgelt und Zahlungsbedingungen

7.1. Kaution

     7.1.1. Nienbox ist berechtigt, vor Vertragsschluss die Zahlung einer Kaution in der Höhe von einer Monatsmiete zuzüglich EUR 20,00 durch den Kunden zu einer weiteren Bedingung für den Mietvertrag zu machen. Die Kaution ist unverzinslich zu hinterlegen.

     7.1.2. Eine vertraglich vereinbarte Kaution ist mit Abschluss des Vertrages fällig. Die Zahlung ist Bedingung für die Gewährung des Zuganges zur Lagerbox, berührt den Mietvertrag im Übrigen aber nicht. Das vereinbarte Entgelt ist davon unabhängig wie vereinbart zu entrichten.

     7.1.3. Nach Beendigung des Mietvertrages sowie ordnungs- und fristgemäßer Rückgabe der Lagerbox nebst Zubehör wird die Kaution nach 15 Werktagen ohne Zinsen an die vom Kunden anzugebende Bankverbindung zurückerstattet, soweit nienbox keine Ansprüche zustehen oder zustehen könnten.

     7.1.4. Nienbox ist berechtigt, nach einer Anzeige gegenüber dem Kunden während und nach der Vertragslaufzeit, die Beträge mit der Kaution zu verrechnen, die notwendig sind um:

  • fällige Forderungen von nienbox zu begleichen;
  • die Lagerbox zu reinigen, wenn der Kunde diese nicht durchgeführt hat (vgl. Punkt 3.6);
  • vom Kunden verursachte Schäden, die über eine normale Abnutzung hinausgehen, zu beseitigen;
  • beschädigte oder berechtigt entfernte Zahlenschlösser wiederzubeschaffen;
  • fällige vom Kunden zu entrichtende Entgelte auszugleichen;
  • sowie zurückgelassene Gegenstände/Waren (Punkt 3.3) zu verwahren und zu entsorgen.

     7.1.5. Etwaige Kosten des Geldtransfers, welche im Rahmen der Kautionsrückzahlung an die vom Kunden gewünschte Bankverbindung entstehen, sind vom Kunden zu tragen.

    7.1.6. Der Kunde ist während der Vertragslaufzeit ggf. verpflichtet, die Kaution bis zur vereinbarten Höhe wieder aufzufüllen.

7.2. Entgelt, Fälligkeit, Zahlung

     7.2.1. Das monatliche Entgelt setzt sich aus dem Entgelt für die Lagerbox und dem für die zusätzlichen Leistungen zusammen.

     7.2.2. Die Höhe des Entgelts bestimmt der Mietvertrag. Die Mindestmietdauer beträgt grundsätzlich einem Monat. Mietet der Kunde für einen Zeitraum von sechs Monaten erhält er einen Rabatt in Höhe von 5% und bei einer Mietdauer von zwölf Monaten einen Rabatt in Höhe von 10%. Das gilt auch dann, wenn der Kunde ausdrücklich erklärt, den Vertrag für einen Zeitraum von sechs bzw. zwölf Monaten zu verlängern. Das gilt aber nicht, wenn sich der Mietvertrag mangels einer Kündigung automatisch verlängert.

     7.2.3. Der Mietzins (ohne darauf entfallende Steuern) bleibt in den ersten 6 (sechs) Monaten des Mietvertrages unverändert. Danach behält sich nienbox das Recht vor, durch eine Anzeige, den Mietzins und die Entgelte regelmäßig neu zu bewerten und nach Ablauf von zwei Monaten zu verlangen. Der geänderte Mietzins und die geänderten Entgelte werden 30 Tage nach schriftlicher Ankündigung durch nienbox gültig. Dem Kunden steht das Recht zur ordentlichen Kündigung zu.

     7.2.4. Nienbox ist berechtigt, das vereinbarte Entgelt für maximal zwei Monate im Voraus zu verlangen. Die erste Rechnung erhält der Kunde am Tage seiner Buchung. Die weiteren Rechnungen folgen monatlich, jeweils zum zweiten eines Monats. Das vereinbarte monatliche Entgelt ist im Voraus zu zahlen.

     7.2.5. Folgende Zahlungsarten kann der Kunde über den Zahlungsanbieter Stripe Inc. nutzen: Mastercard, Visa, American Express, UnionPay, Apple Pay, Google Pay und Sepa-Lastschrift. Nienbox berechnet keine Entgelte für die genannten Zahlungsarten. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Zahlungsart. Die Änderung der angebotenen Zahlungsarten obliegt nienbox. Sollte eine vom Kunden gewählte Zahlungsart nicht mehr verfügbar sein, so wird der Kunde per E-Mail oder Brief informiert und seine Zahlungsart – soweit nicht anders vom Kunden gewünscht – auf Rechnung umgestellt.

    7.2.6. Nienbox darf sich der bei der Buchung angezeigten Zahlungsmittelprovider bedienen. Mit der Wahl des Zahlungsmittels erlaubt der Kunde nienbox alle für die Zahlung notwendigen Daten an den Zahlungsmittelprovider zu übermitteln und stimmt deren AGB ebenso zu. Über das gewählte Zahlungsmittel dürfen alle dem Kunden in Rechnung gestellten Entgelte bis zum Widerruf (per E-Mail oder Brief) eingezogen werden.

      7.2.3. Ist eine vom Kunden gewählte automatisierte Zahlung nicht erfolgreich und liegt die Verantwortung dafür bei dem Kunden, so hat der Kunde entstehende Kosten zu tragen und zudem ein Bearbeitungsentgelt (Schadensersatz) in Höhe von EUR 1,50, zu zahlen. nienbox darf nach einem Hinweis auf die nicht erfolgreiche Zahlung vierzehn Tage nach dem Hinweis das hinterlegte Zahlungsmittel erneut zum Einzug nutzen. Das gilt nicht, wenn der Kunde ein anderes Zahlungsmittel auswählt.

     7.2.8. Zahlungen des Kunden werden zuerst auf etwaige Kosten, dann auf die Zinsen und erst dann auf die Hauptforderung angerechnet.

7.3. Fälligkeit und Zahlungsverzug
Die Zahlung des Entgelts ist nach dem Zugang der Rechnung sofort fällig. Zahlt der Kunde das Entgelt nicht innerhalb von sieben Kalendertagen nach dem Zugang der Rechnung gerät er in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Für jede dennoch versandte Mahnung hat der Kunde ein Mahnentgelt in Höhe von EUR 6,00 zu zahlen.

7.4. Vertragliches Pfandrecht

     7.4.1. Zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem bestehenden oder beendeten Vertragsverhältnis, räumt der Kunde nienbox ein Pfandrecht an den von ihm in die Lagerbox eingebrachten Waren/Gegenständen ein. Bestehen nicht unerhebliche und fällige Forderungen, erfolgt die Übergabe der dem Pfandrecht unterliegenden Sachen dadurch, dass nienbox berechtigt ist, dem Kunde den Zutritt zu verweigern und ein eigenes Zusatzschloss an der Lagerbox zu befestigen.

     7.4.2. Auf Verlangen von nienbox ist der Kunde verpflichtet, die laut Ziffer 7.4.1 verpfändeten Waren/Gegenstände an den Vermieter herauszugeben. Kommt der Kunde dieser Herausgabepflicht nicht nach, ist der Vermieter berechtigt, sich Zutritt zur Lagerbox zu verschaffen und die pfandgegenständlichen Waren/Gegenstände selbständig, d.h. ohne Mitwirkung des Kunden, in Besitz zu nehmen.

     7.4.3. Das gesetzliches Pfandrecht nach § 562 BGB bleibt unberührt. Die Verwertung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen (§ 1245 BGB)

     7.4.4. Befindet sich der Kunde länger als 28 Tage in Verzug und ist das Mietverhältnis gekündigt, fordert nienbox den Kunden unter Androhung der Verwertung/Entsorgung der eingelagerten Waren/Gegenstände auf, die offenen Forderungen innerhalb von zehn Tagen auszugleichen. Innerhalb dieser Frist hat der Kunde in Textform mitzuteilen, welche Waren/Gegenstände einen Wert von mehr als EUR 50,00 haben und ob der Inhalt der Lagerbox insgesamt einen Wert von EUR 1.000,00 übersteigt. Mangels dieser Mitteilung ist eine Haftung von nienbox durch eine Verwertung/Entsorgung ausgeschlossen.

     7.4.5. Der Kunde berechtigt nienbox, diese eingelagerten Waren/Gegenstände nach der Androhung und erfolglosem Ablauf der 10-Tage-Frist auf Kosten des Kunden in ein anderes Lager zu verbringen und/oder freihändig zu veräußern bzw. zu entsorgen. Die Veräußerungsbefugnis ist begrenzt durch die Gesamthöhe der offenen Forderungen. Nienbox ist bemüht einen möglichst hohen Preis zu erzielen.

8. Kündigung des Vertrages / Kündigungstermine & Änderung

8.1. Die Vertragsparteien sind zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages berechtigt. Nienbox ist eine ordentliche Kündigung auch dann möglich, wenn nienbox die Liegenschaft gekündigt wurde, die zur Erbringung der Leistung erforderlich ist, wobei nienbox dann noch eine im Sinne des Vertrages möglichst lange Laufzeit zu ermöglichen hat. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen zum letzten Tag des Vertragsmonats. Das ist der Tag des Folgemonats, der dem Tag des Vertragsbeginns vorausgeht. (Vertragsbeginn am 14.; Kündigung zum 13.). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit zwei Monatsmieten in Verzug ist

8.2. Kündigt der Kunde nicht, so verlängert sich das Mietverhältnis jeweils um einen Monat und kann mit einer Frist von zwei Wochen zum letzten Tag des Vertragsmonats gekündigt werden.

8.3. Die Kündigung durch den Kunden kann direkt über die Website erfolgen (https://www.nienbox.de/#kuendigung.). Eine Kündigung kann auch in Text- oder Schriftform per E-Mail oder Brief erklärt werden.

8.4. Unterlässt der Kunde nach der Kündigung die Rückmeldung der offiziellen Rückgabe (vgl. Punkt 3.4), so kommt ein neuer Mietvertrag auf unbestimmte Zeit zustande, der mit einer zweiwöchigen Kündigungsfrist nach Punkt 4.1 gekündigt werden kann. Geschuldet ist der Mietzins nach der im Zeitpunkt der Fortsetzung geltenden Preisliste. Der Abschluss eines neuen Mietvertrages wird dem Kunden per E-Mail oder Brief bestätigt.

9. Öffnen der Lagerbox, Vertragsstrafe für Verzug mit Räumung

9.1. Die Parteien vereinbaren, dass ein Öffnen der Lagerbox, welches nach den Bestimmungen dieses Vertrages (vgl. Punkt 4.6) durch nienbox durchgeführt wird, keinen Tatbestand der Besitzstörung darstellt, sondern ausdrücklich gestattet ist.

9.2. Für den Fall, dass der Kunde die Lagerbox bei Vertragsbeendigung nicht oder nicht ordnungsgemäß zurückgibt, ist nienbox berechtigt, zusätzlich zum Nutzungsentgelt, eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende, vom Nachweis eines Schadens oder Verschuldens unabhängige Vertragsstrafe in Höhe von 100% des monatlichen Nutzungsentgelts geltend zu machen. Weitere Rechtsbehelfe und die Geltendmachung übersteigender Schäden bleiben vorbehalten. Darüber hinaus hat der Kunde jedenfalls bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe der Lagerbox das vereinbarte Nutzungsentgelt auf Monatsbasis zu bezahlen.

10. Versicherung

10.1. Der Kunde erhält einen Mindestversicherungsschutz für eingelagerte Güter in seinem Abteil in Höhe von EUR 1.000,00. Den Versicherungsschutz kann der Kunde gegen Entgelt auf einen Betrag von EUR 19.000,00 erhöhen. Es obliegt dem Kunden den Versicherungsschutz so zu erhöhen, dass er dem Wert der eingelagerten Güter entspricht. Es gelten die allgemeinen deutschen, Seeversicherungsbedingungen (ADS), besondere Bedingungen für die Güterversicherung (ADS 84), DTV-Streik-und Ausfuhrklauseln 1984. Für eine Unterversicherung haftet Nienbox nicht.

10.2. Es steht dem Kunden frei, über das Buchungsportal von Nienbox (dort: Produkte) einen dem Wert des Inhalts des Abteils entsprechenden höheren Versicherungsschutz zu wählen oder eine andere Versicherung für die eingelagerten Waren/Gegenstände abzuschließen. Wählt der Kunden einen höheren Versicherungsschutz über nienbox, so werden ihm die Versicherungsunterlagen zur Unterzeichnung per E-Mail zugesandt.

10.3 Sollte der Kunde extern eine höhere Versicherungsdeckung beziehen, so ist dem Vermieter auf Verlangen eine Bestätigung über diese Deckung schriftlich (per E-Mail oder Brief) zu übersenden.

11. Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung von nienbox. Alle zum Datenschutz geltenden Bestimmungen finden Sie gesondert auf der Datenschutzseite (https://www.nienbox.de/datenschutzerklaerung/) von nienbox.

12. Haftung

Die Haftung von nienbox auf Schadensersatz ist in den folgenden Fällen unbeschränkt:

  • bei Vorsatz
  • bei grober Fahrlässigkeit des Verkäufers sowie bei schwerwiegendem Organisationsverschulden
  • bei schuldhaften Pflichtverletzungen, die zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führen,

Abgesehen von den Fällen einer unbeschränkten Haftung, haftet nienbox nur, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertraut und vertrauen durfte (wesentliche Vertragspflicht).
Wird eine wesentliche Vertragspflicht durch leichte Fahrlässigkeit verletzt, so haftet nienbox nur in Höhe des vertragstypischen und vernünftigerweise vorhersehbaren Schadens.

Außer in den Fällen von Vorsatz ist die Haftung von nienbox für entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden, mittelbare und Folgeschäden ausgeschlossen.

13. Allgemeine Vertragsbestimmungen

Alle Mitteilungen der Vertragsparteien haben an die im Vertrag angegebene Adresse (E-Mail oder Anschrift) bzw. an die zuletzt angegebene Adresse (E-Mail oder Anschrift) zu erfolgen. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, Änderungen ihrer im Vertrag genannten Adressen unverzüglich schriftlich (per E-Mail oder Brief) dem anderen Vertragspartner mitzuteilen.

Es wird vereinbart, vorwiegend per E-Mail zu kommunizieren. Alle vertraglich relevanten Unterlagen werden dem Kunden per E-Mail gesandt. Die Parteien verpflichten sich, ihre E-Mail-Postfächer regelmäßig zu prüfen.

Es gelten nur die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Mietvertrag festgelegten Bedingungen. Sonstige Zusatzvereinbarungen bzw. mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Nienbox behält sich das Recht vor, die AGB u.a. aufgrund von Änderungen von Gesetzen, Rechtsprechung oder wirtschaftlichen Verhältnissen zu ändern. Eine Änderung der AGB, welche für bestehende Kunden Gültigkeit erlangen soll, wird den Kunden einen Monat vor Änderung per E-Mail oder Brief mitgeteilt. Sollte der Kunde dieser Änderung binnen eines Monats nicht per E-Mail oder Brief widersprechen, gelten die neuen AGB als anerkannt.

Auf dem Lagergelände gilt die Straßenverkehrsordnung. Allen Anweisungen der Mitarbeiter von nienbox ist Folge zu leisten.

Der Kunde erklärt sich mit der Erfassung und Verarbeitung seiner Daten zum Zweck der Abwicklung dieses Vertrages einverstanden.

Der Kunde akzeptiert zum Zwecke der Überwachung und des Schutzes des Lagergeländes und der gelagerten Ware Videoaufnahmen und deren Speicherung auf dem Gelände / Grundstück, im Speziellen auch auf den Gängen des Lagergebäudes. Der Zweck dieser Speicherung ist die Vermeidung von Diebstählen sowie die Beweissicherung bei Straftaten am bzw. im Lagerobjekt. Dieser Schutz stellt einen Teil der Service-Dienstleistung von nienbox dar. Diese Daten werden nicht weitergegeben.

Sollten Bestimmungen des Mietvertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen verstoßen, oder ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen unberührt. Im Wege der Auslegung, Umdeutung oder Ergänzung ist eine Regelung zu finden, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck im Rahmen des gesetzlich Zulässigen erreicht oder wenigstens so nahe wie möglich kommt. Die Vertragsparteien sind einander verpflichtet, die unwirksame Bestimmung mit Wirkung für die Zukunft durch eine entsprechende wirksame Regelung zu ergänzen. Gleiches gilt für den Fall einer Regelungslücke.

Auf den Mietvertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Gerichtsstand ist 31582 Nienburg (§ 29a ZPO).

(Stand: August 2023)

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